Beitragssätze für die KITA
Seit dem 01. August 2019 gelten die vom Rat beschlossenen Elternbeiträge, die unter folgendem Link der Stadt Brühl eingesehen werden können.
https://www.bruehl.de/beitragssatzung-kinderbetreuung
Der Elternbeitrag, der monatlich an die Stadt Brühl zu entrichten ist, richtet sich neben dem Einkommen auch nach dem Betreuungsumfang. Dieser Beitrag muss nur einmal gezahlt werden, auch wenn mehrere Kinder gleichzeitig den Kindergarten besuchen – übrigens auch, wenn das Geschwisterkind eine andere Einrichtung besucht.
Beiträge für Verein und Aufnahme
Des Weiteren ergeben sich Beiträge für das tägliche Mittagessen und sonstige Nahrungsmittel, die Mitgliedschaft im Verein und die Aufnahme Ihres Kindes. Eine genaue Aufstellung dazu können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.
5 € | Mitgliedsbeiträge |
40 € | Pauschale für Trägeranteil |
70 € | Mittagessen und Lebensmittelpauschale |
115€ | monatlich insgesamt |
Mit Aufnahme eines ordentlichen Mitglieds wird eine Aufnahmegebühr von 26 € erhoben.
Mit der Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes zur Betreuung in der KiTa wird eine Aufnahmegebühr von 100 € erhoben. Geschwisterkinder bezahlen somit 100 €, ansonsten sind 126 € zu entrichten.